Die Stadt Dortmund hat kürzlich bedeutende Änderungen in der Grundsteuerregelung beschlossen, die ab Januar 2025 in Kraft treten. Obgleich die Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen (NRW) ansteigt, werden die Eigentümer von Wohngrundstücken in Dortmund nur einer moderaten Erhöhung von 15 Prozent ausgesetzt. Diese Entscheidung wurde am 12. Dezember 2024 im Stadtrat getroffen, nachdem man von strengeren Erhöhungen abgerückt ist. Laut [ruhr24.de](https://www.ruhr24.de/dortmund/grundstueck-steuer-erhoehung-dortmund-entscheidung-rueckzieher-hebesatz-rat-grundsteuer-reform-24k-93479959.html) wurde die Grundsteuer für Wohnimmobilien auf 625 Prozent festgelegt, während die Hebesätze für Nichtwohngrundstücke, wie gewerbliche Immobilien, auf beachtliche 1.245 Prozent steigen.
Neue Hebesätze und deren Hintergrund
Die Bepreisung folgt dem neuen Konzept der Grundsteuerreform, das eine differenzierte Behandlung von Wohn- und Nichtwohnimmobilien ermöglicht. Für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen gilt ein Hebesatz von 450 Prozent, eine Erhöhung im Vergleich zu 325 Prozent. Diese Reform zielt darauf ab, die Wohnkosten nicht unnötig zu steigern, betonte die Stadtverwaltung, die die Forderungen von Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik umsetzen möchte. Auch [dortmund.de](https://www.dortmund.de/newsroom/nachrichten-dortmund.de/hebesatz-fuer-grundsteuer-b-soll-einheitlich-bleiben.html) berichtet, dass das Grundsteueraufkommen trotz neuer Bewertungsgrundlagen auf konstantem Niveau gehalten werden soll. So wird die Stadt Dortmund durch diese Änderungen keine zusätzlichen Einnahmen erzielen, sondern das Gesamtaufkommen stabil halten.
In der Entscheidung des Rates wird auch die Sicherstellung der Aufkommensneutralität betont, sodass die Stadt keine finanziellen Vorteile aus der Steuerreform ziehen kann. Dies bedeutet, dass die Steuerlast künftig neu verteilt wird, ohne dass die Belastung für Wohnimmobilien erheblich ansteigt. Somit bleibt der Fokus auf der Stabilität für die Bürger, während gleichzeitig die Gewerbeimmobilien stärker zur Kasse gebeten werden.