Der Rat der Stadt Dortmund hat am 12. Dezember 2024 eine entscheidende Reform der Grundsteuer beschlossen, die ab Januar 2025 in Kraft treten wird. Die reformierte Regelung erlaubt es den Kommunen, die Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke differenziert festzulegen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, die Steuerlast für die Bürger stabil zu halten, ohne die Wohnkosten unnötig zu erhöhen.
Die festgelegten Hebesätze in Dortmund sehen wie folgt aus: Für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) wurde ein Hebesatz von 450 Prozent festgelegt, was einer Erhöhung von vorher 325 Prozent entspricht. Für Nichtwohngrundstücke, wie beispielsweise Geschäftsimmobilien, gilt ein Hebesatz von 1.245 Prozent. Wohngrundstücke unterliegen einem Hebesatz von 625 Prozent, was eine Erhöhung im Vergleich zu den vorherigen 610 Prozent darstellt. Die Steuerlast für Eigentümer von Wohnimmobilien steigt somit um etwa 15 Prozent, bleibt jedoch im Großen und Ganzen stabil. Die Grundsteuerreform ist so konzipiert, dass sie aufkommensneutral ist, das heißt, das Grundsteueraufkommen soll im Vergleich zu den Vorjahren konstant bleiben.
Stadtverwaltung schlägt weiteren Vorschlag vor
Die Stadtverwaltung von Dortmund hat separat einen Vorschlag zur Beibehaltung des bisherigen einheitlichen Hebesatzes für die Grundsteuer B unterbreitet. Dabei wurde ein Hebesatz von 795 Prozent für die Grundsteuer B vorgeschlagen, der derzeit bei 610 Prozent liegt. Der Vorschlag für die Grundsteuer A bleibt bei 450 Prozent, was die bereits beschlossene Hebesatzanpassung reflektiert. Diese Empfehlungen entsprechen der Anleitung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen aus September 2024.
Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, während die Grundsteuer B für alle übrigen Grundstücke gilt. Die Stadt Dortmund erwartet, dass das Grundsteueraufkommen trotz der neuen Bewertungsregeln konstant bleibt und keine Mehreinnahmen generiert werden. In der Dezember-Sitzung wird der Rat endgültig über die Hebesätze und die zugehörige Hebesatzsatzung entscheiden, wie dortmund.de berichtete.
Details zur ursprünglichen Entscheidung sind in einem weiteren Bericht zu finden, der auf ruhr24.de veröffentlicht wurde.