Am 12. Dezember 2024 hat der Rat der Stadt Dortmund beschlossen, die Grundsteuer ab Januar 2025 zu erhöhen. Die Grundsteuer für Wohngrundstücke wird von 610 Prozent auf 625 Prozent angehoben, was einem Anstieg von 15 Prozent entspricht. Für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) wird der Hebesatz von 325 Prozent auf 450 Prozent erhöht. Für Nichtwohngrundstücke, dazu zählen Geschäfts- oder gemischt genutzte Immobilien, wird der Hebesatz auf 1.245 Prozent festgesetzt.
Die Grundsteuerreform tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und ermöglicht den Kommunen, die Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke zu differenzieren. Ziel dieser Reform ist es, die Wohnkosten für die Bürger nicht unnötig zu erhöhen und das Wohnen nicht weiter zu verteuern. In diesem Zusammenhang verfolgt die Stadt Dortmund den Ansatz, das Grundsteueraufkommen stabil zu halten, trotz neuer Bewertungsgrundlagen. Die Reform soll aufkommensneutral umgesetzt werden, was bedeutet, dass das Grundsteueraufkommen im Vergleich zu den Vorjahren nicht erhöht wird, wie Ruhr24 berichtete.
Stadtverwaltung schlägt einheitlichen Hebesatz vor
Zusätzlich hat die Stadtverwaltung einen Vorschlag unterbreitet, den bestehenden einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B beizubehalten. Für die Grundsteuer A liegt der Vorschlag bei 450 Prozent, und für die Grundsteuer B wird ein Hebesatz von 795 Prozent vorgeschlagen, was einen Anstieg im Vergleich zu den derzeit geltenden 610 Prozent bedeutet. Diese Vorschläge orientieren sich an der Empfehlung des Finanzministeriums NRW aus September 2024. Laut den aktuellen Planungen soll das Grundsteueraufkommen dennoch neutral bleiben, ohne zusätzliche Mehreinnahmen. Trotz der neuen Bewertungsregeln für den Grundbesitz bleibt das Grundsteueraufkommen konstant. Der Rat wird in seiner Sitzung im Dezember über die Hebesätze und die dazugehörige Hebesatzsatzung entscheiden, wie dortmund.de berichtete.