Ein ungewöhnlicher Vorfall am Dortmunder Hauptbahnhof: Bundespolizei warnt vor Mitführen von gefährlichen Gegenständen
Am gestrigen Abend nahmen Bundespolizisten am Dortmunder Hauptbahnhof einen ungewöhnlichen Vorfall wahr. Ein 57-jähriger Mann aus Witten wurde dabei erwischt, wie er eine Spitzhacke bei sich trug. Diese Situation fand im Rahmen einer Allgemeinverfügung statt, die während der EURO 2024 das Mitführen potenziell gefährlicher Gegenstände im Hauptbahnhof verbietet.
Als die Beamten gegen 19:30 Uhr den Bahnsteig zu Gleis 5 passierten, fiel ihnen der Mann mit der Spitzhacke auf. Nach einer Ansprache stellte sich heraus, dass der Deutsche keine plausible Erklärung für das Mitführen des Gartengeräts hatte. Ein anschließender Atemalkoholtest zeigte, dass der Mann mit 2,5 Promille stark alkoholisiert war. Die Bundespolizei konfiszierte die Spitzhacke und verwies den Mann des Bahnhofs.
Die EURO 2024 hat zur Erlassung einer Allgemeinverfügung geführt, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände im Dortmunder Hauptbahnhof verbietet. Dies dient der Sicherheit aller Reisenden und ermöglicht es den Behörden, bei Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld von 200,- Euro zu verhängen.
Der Vorfall zeigt die Bedeutung der Sicherheitsvorschriften während Großveranstaltungen und unterstreicht die Wichtigkeit der Einhaltung solcher Regelungen. Die Bundespolizei warnt eindringlich davor, gefährliche Gegenstände in öffentliche Verkehrsmitteln mitzuführen, um die Sicherheit aller Fahrgäste zu gewährleisten.