Städte stehen vor Herausforderungen bei der Regulierung von Cannabis-Anbauvereinen
Inmitten der bevorstehenden Legalisierung von Cannabis-Anbauvereinen in Deutschland warnt der Deutsche Städtetag vor zusätzlichen Belastungen für die Kommunen bei der Regulierung dieser neuen Organisationen. Mit dem Beginn der zweiten Stufe der Freigabe für nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen am 1. Juli stehen Städte vor der Herausforderung, die Genehmigung und Kontrolle dieser Vereine zu gewährleisten.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, betont, dass die Länder in der Pflicht stehen, die Zuständigkeit für die Anbauvereinigungen zu klären. Er weist darauf hin, dass die Städte bereits mit der Überwachung des öffentlichen Konsums von Cannabis ausgelastet sind und nicht mit weiteren Aufgaben belastet werden sollen.
Trotz der Einführung von strengen Regeln für den privaten Anbau von Cannabis und die Bildung von Anbauvereinen fehlt es laut dem Städtetag weiterhin an ausreichender Aufklärung und Prävention. Das Gesetz zur Legalisierung des Cannabisanbaus wurde mit dem Versprechen politischer Maßnahmen zur Stärkung der Suchtprävention eingeführt. Es gibt jedoch nur wenige Fortschritte in der Unterstützung der Städte bei der Drogen- und Suchthilfe.
Der Deutsche Städtetag fordert daher, dass Bund und Länder die kommunale Drogen- und Suchthilfe stärker finanzieren, um Präventionsmaßnahmen und Aufklärung für Konsumenten zu unterstützen. Insbesondere im Hinblick auf den Jugendschutz sollte die Präventionsarbeit intensiviert werden, nicht nur im Zusammenhang mit Cannabis, sondern auch im Bezug auf andere Suchtmittel wie Nikotin und Alkohol.
Es bleibt abzuwarten, wie die Städte in Deutschland mit den Herausforderungen umgehen werden, die mit der Regulierung der neu entstehenden Cannabis-Anbauvereine einhergehen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Ländern und den Kommunen wird entscheidend sein, um sicherzustellen, dass die Legalisierung von Cannabis in einer kontrollierten und verantwortungsbewussten Weise umgesetzt wird.