Konsequenzen für online Terrorverherlichung: Kabinett berät über Ausweisung von Ausländern
Die Ausweisung von ausländischen Staatsbürgern, die terroristische Handlungen gutheißen, steht im Mittelpunkt einer geplanten Reform, über die das Bundeskabinett heute berät. Diese Initiative, die von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgeschlagen wurde, zielt darauf ab, Ausweisungen bereits nach der Billigung einer einzigen terroristischen Straftat zu ermöglichen.
Die geplante Reform basiert auf der Idee, dass selbst ein einziger Kommentar, der terroristische Handlungen verherrlicht oder unterstützt, ein ernsthaftes Ausweisungsinteresse begründen kann. „Islamistische Hetzer, die geistig in der Steinzeit leben, haben in unserem Land nichts zu suchen“, betonte Faeser gegenüber den Medien. „Wer keinen deutschen Pass besitzt und hier terroristische Aktivitäten gutheißt, muss – wo immer möglich – ausgewiesen und abgeschoben werden.“
Die Bundesregierung reagiert auf diese Weise auf die jüngsten Hasspostings im Internet, insbesondere nach dem Angriff der Hamas auf Israel und dem tragischen Messerangriff auf eine islamkritische Veranstaltung in Mannheim, bei dem Ende Mai ein Polizeibeamter von einem Mann aus Afghanistan getötet wurde.
Über 10.700 Hasspostings seit dem Hamas-Angriff gelöscht
Laut Faeser wurden seit dem Angriff der Hamas auf Israel mehr als 10.700 Hasspostings im Netz gelöscht, die eine Verherrlichung von terroristischen Taten darstellten. Diese drastischen Maßnahmen dienen dazu, die Verbreitung von Hass im Netz einzudämmen und einem Klima der Gewalt entgegenzuwirken. Faeser unterstrich, dass solche Postings nicht nur die Menschlichkeit vermissen lassen, sondern auch Extremisten zu weiteren gewalttätigen Handlungen ermutigen können.
Durch die Gesetzesverschärfung soll ein besonders schwerwiegendes staatliches Interesse an einer Ausweisung angenommen werden, wenn jemand bestimmte Straftaten auf eine Weise billigt und belohnt, die dazu geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Vor einer Ausweisung würde in solchen Fällen nicht unbedingt auf eine strafrechtliche Verurteilung gewartet werden müssen.
Es bleibt abzuwarten, wie die Debatte im Kabinett verlaufen wird und welche Konsequenzen sich aus dieser geplanten Reform ergeben werden. Die Diskussion darüber, wie angemessen auf die Verherrlichung von terroristischen Taten im Internet reagiert werden kann, wird sicherlich weiterhin die Gemüter bewegen und die öffentliche Debatte prägen.